1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für das SV Kirkel Jugendfußballcamp bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann online (über den Anmeldelink) vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.SVKirkel.de sowie aus den Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die der Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4. Bezahlung
Nach Eingang der vollständig ausgefüllten und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Anmeldung erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung (per E-Mail), die gleichzeitig als Rechnung gilt. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Erst mit Eingang des Zahlungsbetrags ist der Teilnahmeplatz gesichert. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erlischt die Reservierung.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Leistung kann der Anbieter gemäß § 651i Abs. 2 BGB pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen:
- Bis drei Wochen vor Kursbeginn: Keine Kosten.
- Innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
- 14 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Teilnahmegebühr.
- Am Veranstaltungstag: 100 % der Teilnahmegebühr.
Bei Abbruch der Kursteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Durchführung
Während der Veranstaltung übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter des SV Kirkel die Aufsichtspflichten, die dieser an Jugendtrainer delegieren kann. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr von der Veranstaltung ausschließen.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich belastbar sein. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen bei der Anmeldung und zum Veranstaltungsbeginn schriftlich oder mündlich über gesundheitliche Einschränkungen und notwendige Medikamente informieren. Änderungen des Gesundheitszustands während der Veranstaltung sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen:
- Absage wegen Mindestteilnehmerzahl: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann die Veranstaltung abgesagt werden. Der Kunde erhält entweder eine Ersatzveranstaltung oder die volle Teilnahmegebühr zurück.
- Nichteinhaltung der Regeln: Bei Verstößen (z. B. Drogenkonsum, Vandalismus) kann der Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
9. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für:
- Gewissenhafte Vorbereitung.
- Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
- Richtigkeit der Beschreibung.
- Ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen.
Bei wetter- oder krankheitsbedingten Ausfällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen.
10. Beschränkung der Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften dies vorsehen. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
11. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer.
12. Medizinische Versorgung
Im Krankheitsfall oder bei Verletzungen eines Teilnehmers ist der Anbieter berechtigt, notwendige Maßnahmen zu veranlassen. Entstehende Kosten sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu erstatten.
13. Foto- und Filmrechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen der Teilnehmer angefertigt werden dürfen.
14. Gerichtsstand
Klagen des Teilnehmers gegen den Anbieter können nur am Sitz des Anbieters erhoben werden. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer gilt der Wohnsitz des Teilnehmers, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.
Anbieter: SV Kirkel